In der Personalvermittlung gibt es unterschiedliche Arten von Verträgen. Zu den wertvollsten Varianten zählen sowohl der Exklusivauftrag als auch das Mandat. Bei einem Exklusivauftrag wird ein Auftrag, gleich wie auch beim normalen Mandat, jeweils nur an einen einzigen Personalvermittler weitergegeben. Der Vorteil für den Kunden beim Exklusivauftrag besteht darin, dass die Fälligkeit des Honorars erst mit erfolgreicher Besetzung der vakanten Stelle erreicht wird. Die Vergütung wird bereits vor Vertragsabschluss festgelegt und errechnet sich in den häufigsten Fällen aus einem gewissen Prozentsatz des Jahressalärs vom vermittelten Kandidaten. Beim Mandat einigt man sich im Normalfall darauf, dass eine Anzahlung geleistet wird. Der restliche Betrag wird erst nach Abschluss des Mandates beglichen. Dies hat für den Kunden den Vorteil, dass er zu einem besseren Preis vom vollen Service des Personalvermittlers profitieren und zudem auch eine höhere Erfolgsquote verbuchen kann. Auch das Preis-Leistungs-Verhältnis ist beim Mandat, verglichen mit dem Exklusivauftrag, noch lukrativer für den Kunden.